FAQ

SPORT PRO GESUNDHEIT allgemein und Bezuschussung durch die Krankenkassen nach § 20 SGB V
Für wen ist das Qualitätssiegel SPORT PRO GESUNDHEIT gedacht?
Das Qualitätssiegel ist für Sportvereine zugänglich, die Mitglied im Landessportverband Schleswig-Holstein e.V. sind.
Was hat ein Verein davon, Angebote mit dem Qualitätssiegel SPORT PRO GESUNDHEIT durchzuführen und anzubieten?

  • Hohe und gleichbleibende Qualität der Angebote durch verbindliche Qualitätskriterien (z.B. Übungsleiterqualifikation)
  • Wettbewerbsvorteile gegenüber anderen Anbietern im Gesundheitssport
  • hohe Akzeptanz seitens der Ärzte, der Wissenschaft, der Krankenkassen und der Politik
  • Erschließung neuer, interessanter Zielgruppen

Alle Gesundheitsangebote bundesweit unter www.sportprogesundheit.de
Wo stelle ich einen Antrag für das Qualitätssiegel?
Wenn Ihr Verein Mitglied im Fachverband Turnen ist, wird der Antrag beim Schleswig-Holsteinischen Turnverband e. V. (SHTV) gestellt. Andernfalls erfolgt die Antragstellung beim Landessportverband Schleswig-Holstein (LSV S-H).
Gilt das Qualitätssiegel für den ganzen Verein und alle Angebote?
NEIN, das Qualitätssiegel wird für jedes Angebot extra beantragt.
Kann ich als Übungsleiter das SPORT PRO GESUNDHEIT-Angebot in mehreren Vereinen
und anderen Einrichtungen anbieten?
NEIN, das Qualitätssiegel für das Bewegungsangebot ist an den Sportverein und an die Übungsleiterin/ den Übungsleiter gebunden, so wie es auf der Urkunde steht.
An wen richten sich die SPORT PRO GESUNDHEIT-Angebote?
Das Qualitätssiegel steht nur für den Bereich der Primärprävention und nicht für Rehabilitation. Die Angebote richten sich generell an gesunde Teilnehmerinnen/-er ohne gesundheitliche Einschränkungen.
Welche Voraussetzungen gelten für Angebote im Bereich „Wasser“ (Aquagym usw.)?
Die Grundqualifikation muss zum jeweiligen Angebot passen. Das heißt, für Aqua-Angebote muss die B-Lizenz „Bewegungsraum Wasser“ vorliegen. Eine andere B-Lizenz plus eine Fortbildung im Aquafitnessbereich ist nicht ausreichend.
Ist jedes Angebot mit Qualitätssiegel automatisch bezuschussungsfähig durch die Krankenkassen?
NEIN, es wird nicht automatisch jedes SPORT PRO GESUNDHEIT-Angebot von den Krankenkassen bezuschusst.
Was sind die Ausschlusskriterien für eine Bezuschussung durch die Krankenkassen?

  • Maßnahmen, die an eine bestehende oder zukünftige Mitgliedschaft gebunden sind
  • Maßnahmen, die sich an Kinder unter sechs Jahren richten
  • Maßnahmen, die auf Dauer angelegt sind
  • Angebote des allgemeinen Freizeit- und Breitensports
  • Maßnahmen, die vorwiegend dem Erlernen einer Sportart dienen (Tischtennis, Reiten)
  • Maßnahmen, die einseitige körperliche Belastungen erfordern
  • Reine oder überwiegend gerätegestützte Angebote
  • Angebote, die an die Nutzung von Geräten bestimmter Firmen gebunden sind
  • Maßnahmen, die von Anbietern durchgeführt werden, welche ein wirtschaftliches Interesse am Verkauf von Begleitprodukten (z.B. Diäten, Nahrungsergänzungen, Sportgeräte) besitzen
  • Angebote aus dem Bereich Entspannung (z.B. Tai Chi, Qigong, Progressive Muskelrelaxation (PMR), Yoga)
  • Maßnahmen, die keine kognitiven Elemente enthalten
  • Maßnahmen, die variable Kurszeiten und somit kein feststehendes Vermittlungskonzept haben

Welche Kursprogramme werden von den Krankenkassen in der Regel bezuschusst?

  • Präventives Herz-Kreislauf-Training (für Anfänger/Einsteiger)
  • Präventives Rückentraining (für Anfänger/Einsteiger)
  • Präventive Wirbelsäulengymnastik (für Anfänger/Einsteiger)
  • Wasserangebote wie z.B. Wassergymnastik, Aquafitness, Aquajogging
  • Gesund und bewegt (Programm LSV)
  • AKTIV 70 PLUS (Programm LSV)
  • Mach 2
  • 13 standardisierte Programme des Deutschen Turnerbunds (DTB)

Muss der Verein eine Kursgebühr erheben oder können auch Vereinsbeiträge angesetzt
werden und kann zwischen Mitgliedern und Nichtmitgliedern unterschieden werden?

Für eine Bezuschussung durch die Krankenkassen muss eine extra Kursgebühr erhoben werden, die unabhängig von Vereins- und Spartenbeiträgen ist. Für Mitglieder und Nichtmitglieder können unterschiedliche Gebühren angesetzt werden. Spartenbezogene Beiträge können nicht abgerechnet werden.
Bekommt ein Teilnehmer mehrere SPORT PRO GESUNDHEIT-Kurse im Jahr bezuschusst?
NEIN, die Krankenkassen fördern maximal zwei Kursen pro Versicherten und Kalenderjahr aus verschiedenen Handlungsfeldern (Bewegungsgewohnheiten, Ernährung, Stressmanagement (Entspannung), Suchtmittelkonsum). Es erfolgt keine Bezuschussung der gleichen Maßnahmen im Folgejahr.
Wie erhält der Kursteilnehmer den Zuschuss?
Der Versicherte füllt Teil 1 „Antrag auf Bezuschussung“ des vorgegebenen Formulars der Krankenkassen aus. Der Verein füllt Teil 2 „Teilnahmebescheinigung und Verpflichtungserklärung“ aus. Der Versicherte leitet das ausgefüllte Formular an seine Krankenkasse weiter.
Muss ich die vorgegebene Teilnahmebescheinigung der Krankenkassen benutzen?
JA, bitte die Musterteilnahmebescheinigung der Krankenkassen benutzen und keine vereinseigene Bescheinigung, da ansonsten eine Bezuschussung abgelehnt werden kann. Die aktuelle Musterbescheinigung zeugt zusätzlich für die Qualität der Angebote.
Reichen die SPORT PRO GESUNDHEIT-Antragsunterlagen für die Weiterleitung an die Krankenkassen aus?
JA bei standardisierten Programmen.
NEIN bei individuellen Programmen (z.B. präventive Wirbelsäulengymnastik). Individuelle Programme müssen noch durch ein detailliertes Kurskonzept mit einer Stundebeschreibung 1 – X unter Berücksichtigung des methodisch-didaktischen Zugangswegs und der Zielgruppe sowie durch Teilnehmerunterlagen ergänzt werden. Die Einheitenzahl darf während der Gültigkeitsdauer des Siegels nicht verändert werden.
Kann man nicht trotzdem versuchen, alle SPORT PRO GESUNDHEIT-Angebote bei den
Krankenkassen einzureichen?
NEIN! Bitte reichen Sie nicht einfach Teilnahmebestätigungen für alle stattfindenden Kurse ein. Nach dem aktuellen Leitfaden Prävention kann dafür sogar eine Strafe verhängt werden.
Was bedeutet die Rahmenvereinbarung des LSV mit dem Verband der Ersatzkassen e.V.
(vdek) für die Sportvereine?
Durch die Rahmenvereinbarung übernehmen der LSV und der SHTV als Serviceleistung für Ihre Mitgliedsvereine die Prüfung nach den Kriterien des Leitfadens Prävention (SGB V § 20) für eine mögliche Bezuschussung der SPORT PRO GESUNDHEIT-Angebote. Den Mitglieds-vereinen bleibt somit eine umfangreiche Einzelfallprüfung bei jeder einzelnen Kasse erspart.
Wer bestimmt, welche Angebote bezuschussungsfähig sind und in die Liste für die Krankenkassen eingetragen werden?
Die Angebote werden nach den Richtlinien und Kriterien des Leitfadens Prävention (§ 20 SGB V) geprüft. Es ist keine Individualentscheidung des LSV und des SHTV. Es gibt eine Liste von möglichen Kursen (siehe FAQ Welche Kursprogramme werden von den Krankenkassen in der Regel bezuschusst?), die in der Rahmenvereinbarung LSV-vdek genannt sind.