Umstellung des Passwesens

Die Beantragung der DTB-Identifikationsnummer (DTB-ID) im TURNPORTAL unter www.turnportal.de ist ab dem 1. Dezember 2018 möglich.
Die Umstellung auf das digitale Passwesen erfolgt zum 1. Januar 2019 und ist Pflicht für alle Wettkämpfer/innen. Ab dem Zeitpunkt erfolgt die komplette Abwicklung bundesweit ausschließlich online im TURNPORTAL. Zu den Grundelementen des digitalen Passwesens gehören die neu eingeführte DTB-Identifikationsnummer sowie die Jahresmarke mit den Startrechten für die DTB-Sportarten.

Persönliche Beantragung!
Die lebenslang gültige DTB-ID wird für die Teilnahme an allen startrechtepflichtigen Wettkämpfen benötigt. Die Beantragung erfolgt durch die Person selbst bzw. bei Kindern und Jugendlichen durch deren Personensorgeberechtigten. Jede Person muss sich mit einer gültigen E-Mail-Adresse und den persönlichen Daten (Vorname, Name, Geburtsdatum) im TURNPORTAL registrieren. Nach erfolgreicher Registrierung kann jede Person bzw. können die Personensorgeberechtigten die DTB-ID beantragen. Dafür ist eine Bankverbindung (IBAN) zur Zahlung der einmaligen Gebühr in Höhe von 20 Euro im Lastschriftverfahren anzugeben. Mit der Registrierung können die Wettkämpferinnen und Wettkämpfer bereits ihre Vereinszugehörigkeit angeben. Für Personen unter 16 Jahren ist zudem ein aktuelles Portraitfoto hochzuladen.
Alle DTB-Startpässe verlieren mit Ablauf des Jahres 2018 ihre Gültigkeit!

Dies gilt auch für bereits ausgestellte Startpässe mit einer aufgedruckten Laufzeit über das Jahr 2018 hinaus (Ausnahme Faustball Hallensaison). Grundlage ist der Beschluss des DTB-Hauptausschusses zur Digitalisierung und Modernisierung des Startrechte-Systems. Dies macht eine Neuausstellung sämtlicher DTB-Startrechte ab dem Jahr 2019 nötig. Weitere Informationen sind den nachstehenden Informationen des Deutschen Turner-Bundes zu entnehmen.

Der Startpass des Deutschen Turner-Bundes dient als Nachweis der Starterlaubnis einer Wettkämpferin bzw. eines Wettkämpfers in einem Fachgebiet (Sportart) des Schleswig-Holsteinischen Turnverbandes (SHTV). Er ist für den Start bei allen Meisterschaften und vielen Wettkämpfen bzw. Spielturnieren erforderlich. Ob ein Startpass für die Teilnahme an einem Wettkampf bzw. Turnier vorgelegt werden muss, ist den jeweiligen Ausschreibungen bzw. Wettkampf-/Passordnungen zu entnehmen.

Informationen des Deutschen Turner-Bundes

Digitale Startpässe erleichtern Vereinsarbeit

Mit Stichtag 01.01.2019 hat der DTB eine bundesweite Reform des DTB-Passwesens in Form einer kompletten digitalen und bundesweit einheitlichen Abwicklung beschlossen. Damit verlieren alle Pässe zum 31.12.2018 ihre Gültigkeit und werden auf eine digitale Form umgestellt.

Dem Deutschen Turner-Bund ist bewusst, dass Veränderungsprozesse immer Unsicherheiten und Bedenken verursachen, da die gewohnte Praxis verlassen wird. Als Dienstleister für die Landesverbände und Vereine möchten wir – der DTB – Euch über unsere verschiedenen Kanäle bei der Umstellung unterstützen, aber auch auf dem Laufenden halten.

In den folgenden Punkten sehen Sie die wesentlichen Änderungen auf einen Blick.

  • Digitalisierung des Passwesens: Die komplette Abwicklung erfolgt online – einschließlich der Beantragung von Startrechten durch die Vereine für ihre Wettkämpfer/innen. Grundlage bildet eine gemeinsame bundesweite Datenbank.
  • Einführung einer Wettkampf-Identifikation (ID): Diese ID ermöglicht die Teilnahme am Wettkampfsystem des Deutschen Turner-Bundes von der Bundes-, der Landesebene bis zur Turngauebene. Sie ist Voraussetzung für die Beantragung von Startrechten. Sie muss einmalig beantragt werden und ist lebenslang gültig. Die einmalige Gebühr beträgt 20 Euro für Kinder, Jugendliche und Erwachsene.
  • Einführung von Jahresmarken: Dies sind die jährlichen Gebühren für die Startrechte und berechtigen zur Wettkampfteilnahme im jeweiligen Wettkampfjahr. Die Jahresmarke kostet pro Verein und Wettkämpfer/in 5 Euro (bis 10 Jahre) bzw. 10 Euro (ab 11 Jahre) und ist im Wettkampfjahr gültig – unabhängig von der Anzahl der beantragten Startrechte pro Verein. D.h. ein/e Wettkämpfer/in kann in einem Verein mehrere Startrechte für unterschiedliche Sportarten ausüben, ohne dass sich die Gebühr für den Verein erhöht! Bei Ausübung verschiedener Startrechte für unterschiedliche Vereine muss jeder Verein die für ihn eingetragenen Startrechte bezahlen. Aber auch hier gilt die Obergrenze von 10 Euro bzw. 5 Euro (bis 10 Jahre). Eine Jahresmarke ist nur für die Wettkampfjahre zu beantragen, in denen die Vereinsmitglieder aktiv an Wettkämpfen teilnehmen. Für Wettkämpfer/innen die ausschließlich Mannschaftsstartrechte benötigen, kostet die Jahresmarke unabhängig vom Alter 5 Euro.
  • Startrechte: Diese gibt es weiterhin für alle Sportarten im Deutschen Turner-Bund. Statt dem bisherigen Mannschafts-Zweitstartrecht wird es zukünftig separate und gleichrangige Startrechte geben. Beispiel Gerätturnen: Startrecht Einzel, Startrecht Mannschaft und Startrecht Liga. Bei einem Vereinswechsel mit Änderung des Startrechtes tritt weiterhin eine dreimonatige Sperre in Kraft. Eine Freigabe des bisherigen Vereins ist nicht mehr erforderlich.
  • Übergangsregelung: Ab dem 31.12.2018 verlieren alle Startpässe ihre Gültigkeit. Startpässe, die in 2018 beantragt werden, kosten 5 bzw. 10 Euro entsprechend der zukünftigen Jahresmarken und sind nur für 2018 gültig.

Hier geht es zum DTB-Infoschreiben vom 10.09.2018 (D)  (RUS) (ENG) (ESP) (ITA) (TUER) für Vereine, Mitglieder-Eltern zur DTB-Identifikationsnummer (DTB-ID).

Hier geht es zum DTB-Infoschreiben vom 17.11.2017 an die Landesturnverbände.

Hier geht es zur Homepage des DTB-Passwesen.