Teilnahmehinweise

Anmeldung und Meldeschluss

Anmeldungen richte bitte, soweit nicht anders angegeben, schriftlich an die
Landesturnschule Trappenkamp
Lessingstraße 5
24610 Trappenkamp
E-Mail: oliver.neumann@shtv.de
jeweils bis spätestens zwei Wochen vor Lehrgangsbeginn.
Der Eingang wird nur per E-Mail bestätigt Verwende nach Möglichkeit das Online Formular.
Über die Zulassung entscheidet ausschließlich der SHTV. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge der eingehenden Meldungen berücksichtigt. Um Einhaltung des Meldeschlusses wird dringend gebeten. Eine Anmeldung wird nur bearbeitet, wenn eine Einzugsermächtigung erteilt wird. Ohne Vereinsnachweis (Vereinsstempel) wird die Lehrgangsgebühr für Nichtvereinsmitglieder berechnet (doppelter Betrag). Die Teilnehmer*innen erhalten unmittelbar und unaufgefordert ca. zwei Wochen vor Lehrgangsbeginn eine schriftliche Einladung. Bei ungenügender Beteiligung werden Lehrgänge abgesagt.

Lehrgangsteilnahme für Nichtmitglieder

Nichtmitglieder des SHTV können an Lehrgangsmaßnahmen des SHTV unter folgenden Bedingungen teilnehmen: SHTV-Mitglieder haben grundsätzlich Vorrang, daran ändert auch die Folge der eingehenden Meldungen nichts. Nichtmitglieder erhalten nur eine Teilnahmebestätigung und zahlen i. d. R. die doppelte Lehrgangsgebühr.

Bild- und Tonaufnahmen

Mit der Wahrnehmung unserer Angebote stimmen unsere Gäste und Teilnehmer*innen der Anfertigung von Bild- und Tonaufnahmen im Rahmen der Lehrgangsmaßnahmen als ergänzenden Vertragsbestandteil (Model-Release-Vertrag) zur Anmeldung am Seminar zu. Die Aufnahmen werden für Schulungs- und Präsentationszwecke verwendet und ggf. auch im Internet oder sozialen Medien veröffentlicht. Hinweis: Den Teilnehmer*innen ist es nicht gestattet, Ton- oder Filmaufnahmen von der Lehrgangsmaßnahme zu fertigen (Urheberrecht) und in sozialen Netzwerken oder anderen Internetplattformen zu verbreiten. Informationen im Internet sind weltweit zugänglich, können mit Suchmaschinen gefunden und mit anderen Informationen verknüpft werden, woraus sich unter Umständen Persönlichkeitsprofile über eine abgebildete Person erstellen lassen. Ins Internet eingestellte Informationen einschließlich Fotos/Videos können problemlos kopiert und weiterverbreitet werden, und es gibt spezialisierte Archivierungsdienste, die den Zustand bestimmter Internetseiten zu bestimmten Terminen dauerhaft dokumentieren; dies kann dazu führen, dass im Internet veröffentlichte Informationen auch nach ihrer Löschung auf der Ursprungsseite weiterhin andernorts zu finden sind.

Fahrtkosten

Die Fahrtkosten werden nicht vom SHTV getragen sondern gehen zu Lasten des entsendenden Vereins oder des Teilnehmenden.

Veranstaltungsort und Unterkunft

Sofern nicht anders ausgeschrieben, finden die Lehrgänge in der Landesturnschule Trappenkamp (Landesleistungszentrum) statt. Die Zimmereinteilung wird vor Ort seitens der Turnschule vorgenommen.

Abmeldung und Rücktritt

Der Rücktritt von einem Lehrgang ist bis zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn kostenlos möglich. Die Abmeldung/Rücktrittserklärung bedarf aber der Schriftform. Bei Abmeldungen nach dem Meldeschluss und / oder bei Nichterscheinen wird die volle Lehrgangsgebühr zur Deckung der entstandenen Kosten einbehalten.

Haftung

Der SHTV haftet nicht für Schäden (Unfall, Sachschaden, Diebstahl), die bei seinen Veranstaltungen entstehen.

Schau dir unsere Lehrgänge an!

Auf der verlinkten Seite findest du eine Übersicht unserer derzeitigen Lehgangsangebote sowie unser Lehrgangsheft.