Gewaltprävention im Schleswig-Holsteinischen Turnverband e.V.

Der Schleswig-Holsteinische Turnverband e. V. (SHTV) verurteilt jegliche Form von körperlicher, seelischer oder sexueller Gewalt und wird bei Verstößen Verfahren einleiten, um den Schutz aller Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen jederzeit zu gewährleisten.

Aus diesem Grund verpflichtet sich der SHTV, das Thema „Prävention und Intervention zum Schutz vor Gewalt im Sport“ im Verband zu verankern und umzusetzen.
Da innerhalb der (Turn-) Sportarten der direkte Körperkontakt, nicht zuletzt durch Hilfe- und Sicherheitsstellungen, sowie ein ausgeprägtes Vertrauensverhältnis unabdingbar ist, misst der SHTV dem Thema eine hohe Bedeutung bei. Die körperliche und emotionale Nähe birgt die Gefahr von Verunglimpfungen, Übergriffen und Gewalt.

Ziel ist es, ehren- und hauptamtliche Mitarbeiter*innen im Sport für den Schutz vor Gewalt zu sensibilisieren, Anzeichen von Gewalt und Missbrauch ernst zu nehmen und für den Verdachtsfall vorbereitet zu sein.

Der SHTV appelliert an alle Mitglieder*innen, Vereine, Übungsleiter*innen und Trainer*innen „hinzuschauen, abzuwägen und zu handeln“, um Missbrauch im Sport keine Chance zu geben. Jedes Kind, jeder Jugendliche und Erwachsene hat das Recht auf psychische und körperliche Unversehrtheit.

Begrifflichkeiten

  • Physische (körperliche) Gewalt

    Zur körperlichen Gewalt gehören alle Angriffe auf den Körper oder die Gesundheit eines Menschen.

  • Psychische Gewalt

    Zur psychischen Gewalt gehören u. a. Isolation des Opfers, Beschimpfungen und Abwertungen, Drohungen, Nötigungen, Belästigungen, Internet-Mobbing („Cyber-Mobbing“), Gewalt auf dem Smartphone („Happy Slapping“)

  • Sexualisierte Gewalt

    Sexualisierte Gewalt bezeichnet Handlungen, die das sexuelle Selbstbestimmungsrecht des Menschen verletzen. Man unterscheidet dabei zwischen:

  • Sexualisierte Gewalt ohne Körperkontakt
    z. B. sexistische Witze, sexuell anzügliche Bemerkungen, Gesten oder Blicke, Bildnachrichten mit sexuellem Inhalt

  • Sexuelle Grenzverletzungen
    z. B. unangemessene Berührungen, Missachtung oder Verletzung der Intimsphäre (z. B. in der Umkleidekabine), Betroffene auffordern, mit ihnen allein zu sein. Wird ein unter 14-jähriges Kind übergriffig, spricht man ebenfalls von sexuellen Grenzverletzungen.

  • Sexualisierte Gewalt mit Körperkontakt (strafrechtlich relevante Formen gegen sexuelle Selbstbestimmung),
    z. B. Küsse oder sexuelle Berührungen, versuchter Sex, sexueller Missbrauch

Die definierten Formen der Gewalt lassen sich nicht immer klar voneinander trennen und gehen oftmals miteinander einher. Generell gilt: Jegliche Form von Gewalt wird vom SHTV ausdrücklich untersagt, da alle Kinder, Jugendliche und Erwachsene ein Recht auf körperliche und seelische Unversehrtheit haben.

Gründe und Ziele der Prävention

Das grundlegende Ziel der Prävention ist es, eine Kultur der Aufmerksamkeit und des Hinsehens zu entwickeln, um das Thema Gewalt im Sport zu enttabuisieren und besprechbar zu machen.
Durch eine klare Kommunikation ist, laut der großangelegten Studie der Deutschen Sportjugend „Safe Sport“, das Risiko für alle Formen sexualisierter Gewalt erkennbar niedriger.

Infos findest du hier:
https://www.dsj.de/kinderschutz/forschungsprojekt-safe-sport/

Häufig meiden Täterinnen und Täter Vereine, die sich mit dem Thema Gewaltprävention auseinandersetzen. Deswegen ist es wichtig, alle im Verein für das Thema zu sensibilisieren.

Das Thema ist neu in deinem Verein?

Hier sind ein paar Empfehlungen, wie dein Verein aktiv werden kann. (Angelehnt an die Empfehlungen der Deutschen Sportjugend und des DTB)

Jegliche Gewalt enttabuisieren
Je besser das Thema in deinem Verein kommuniziert wird, desto einfacher ist es für Betroffene, sich jemandem anzuvertrauen. Außerdem werden potenzielle Täter*innen abgeschreckt.

Positionierung des Vereins
Dein Vereinsvorstand sollte sich über die Bedeutung des Themas austauschen. Eine Positionierung des Vereinsvorstands ist sinnvoll, um die Offenheit des Sportvereins zum Thema sichtbar zu machen. Um die Haltung zum Thema Gewaltprävention bzw. Kinder- und Jugendschutz nach innen und außen weiter zu verdeutlichen, sollten in der Satzung Passagen zur Positionierung verankert sein. Außerdem hilft es eine / einen Beauftragte*n zu benennen, die /der bereit ist, sich dem Thema Kinder- und Jugendschutz anzunehmen, sich fortzubilden und den Vereinsmitgliedern als Vertrauensperson zur Verfügung zu stehen. Diese Person sollte allen Vereinsmitgliedern bekannt sein. (Vorstellung innerhalb der Sportstunden, Aushang der Kontaktdaten.) Um die / den Beauftragte*n zu schützen, hat es sich bewährt, in einem Team von zwei Personen zusammenzuarbeiten. Auf der Suche nach geeigneten Personen können z. B. Pädagogen /-innen aus den Reihen des Vereins angesprochen werden.

Kinder und Jugendliche stärken
Nicht alle Kinder und Jugendliche kennen ihre Rechte. Deswegen sollten Mitarbeiter*innen deines Sportvereins bei Gelegenheit mit ihnen über ihre Rechte auf Gewaltfreiheit und sexuelle Selbstbestimmung sprechen. Darüber hinaus ist es wichtig, dass zwischen Kindern / Jugendlichen und den Mitarbeitern*innen des Vereins ein vertrauliches Verhältnis besteht, denn es sollte für sie kein Problem sein, um Hilfe und Rat zu fragen. Dazu gehört allerdings auch, dass die Stimme der jungen Menschen gehört und ernst genommen werden muss.

Sportliche Aktivitäten transparent gestalten
Ein weiterer wichtiger Aspekt ist es, den gesamten Sportbetrieb transparent zu halten. Eltern sollte es immer möglich sein, während der Übungsstunden der Kinder anwesend zu sein. Außerdem ist es sinnvoll, einen Verhaltensleitfaden aufzustellen. In der Gruppe erarbeitet und regelmäßig überarbeitet, gibt es allen Verhaltenssicherheit im Umgang miteinander.

Ehrenkodex
Die Unterzeichnung des Ehrenkodex sendet ein deutliches Signal in Richtung potenzielle*n Täter*in, in dem die erhöhte Aufmerksamkeit zur Thematik verdeutlicht wird. Somit wird allen Mitgliedern gezeigt, dass das Wohl der Sporttreibenden dem Verein am Herzen liegt.

Intervention

Was bedeutet eigentlich Intervention? Unter dem Begriff werden alle Maßnahmen zusammengefasst, die dazu beitragen, Vorfälle von Gewalt zu beenden und die Betroffenen zu schützen. Intervention umfasst auch notwendige Schritte, um Vermutungen und Verdachtsäußerungen einschätzen zu können und entsprechende Maßnahmen einzuleiten.

Leitfaden: wie verhalte ich mich bei einem Verdachtsfall?

  1. Ruhe bewahren! Analysiere, woher der Verdacht kommt.
  2. Zuhören: Schenke Vertrauen und gib somit Sicherheit.
  3. Dokumentation: Genaues Dokumentieren hilft eventuell für den weiteren Verlauf.
  4. Erste Ansprechpartner: Suche dir vertraute Verbündete, ohne es vorschnell öffentlich zu machen.
  5. Professionelle Hilfe: Stelle den Kontakt zu einer Fachberatung her. Diese wird dich beraten und unterstützen. (z. B. bei der Fachberatungsstelle des Kinderschutzzentrums Bad Segeberg, Tel. 04551/88888, kinderschutzbund-se.de/kinderschutz-zentrum/)
  6. Informiere auf keinen Fall den Verdächtigen oder die Verdächtige.
  7. Schutz der Betroffenen: Im Vordergrund jeden Handels steht das Wohl der betroffenen Person.

Kontakte - Hier findest du Hilfe!

Deine Ansprechpartner im SHTV Kathrin Michalak (0 43 23) 80 22 – 44 kathrin.michalak@shtv.de

Oliver Neumann (0 43 23) 80 22 – 19
oliver.neumann@shtv.de 

Rat und Hilfe bei professionellen Fach- und Beratungsstellen:

Fachberatungsstelle des Kinderschutzbunds Segeberg
Tel. 04551 – 88 88 8
www.kinderschutzbund-se.de/kinderschutz-zentrum/

Nummer gegen Kummer – Hilfe für Kinder und Jugendliche
Tel. 116 111
Montags bis samstags von 14 bis 20 Uhr
Anonym und kostenlos in ganz Deutschland

Nummer gegen Kummer – Elterntelefon
Tel. 0800 – 111 0 550
Montags bis freitags von 9 bis 17 Uhr / dienstags und donnerstags bis 19 Uhr
Anonym und kostenlos in ganz Deutschland

Nummer gegen Kummer – Online Beratung (per Mail oder Chat für Kinder und Jugendliche)
Chat-Beratung mittwochs und donnerstags von 14 – 18 Uhr. Bei der Mail-Beratung kannst Du den jeden Tag rund um die Uhr schreiben. Infos findest du unter: www.nummergegenkummer.de

Anlauf gegen Gewalt
Eine Initiative von Athleten Deutschland – eine unabhängige Anlaufstelle für Betroffene von Gewalt und Missbrauch im Spitzensport.

Tel. 0800 – 90 90 444 zu folgenden Sprechzeiten: Montag, 11-14 Uhr und Donnerstag, 16-19 Uhr.

Schriftlich unter
kontakt@anlauf-gegen-gewalt.org

Mehr Informationen gibt es hier:
www.anlauf-gegen-gewalt.org

Überreichung des „Aktiv im Kinderschutz“ – Banners an den SHTV und seine Turnerjugend