Gebührenbescheid des Bundesanzeiger-Verlages für einen Eintrag im Transparenzregister

Die aktuell vom Bundesanzeiger Verlag versendeten Bescheide für die Führung des Transparenzregisters sind korrekt und haben keinen betrügerischen Hintergrund. Gemeinnützige Vereine können sich auf Antrag von zukünftigen Gebühren (also ab 2021) befreien lassen. Dafür müssen sich Vereine einmal unter www.transparenzregister.de registrieren. Anschließend besteht die Möglichkeit zum Download eines entsprechenden Formulars.