Infos zur Lizenzausbildung
Übungsleitung im Verein
Als SHTV ist unser Anliegen die Freude an Bewegung in die Vereine zu bringen und dabei qualitative, gesundheitsorientierte Angebote zu gewährleisten. Mit einer Trainer- oder Übungsleiterlizenz erhalten Engagierte das nötige Wissen, um Trainings fachgerecht, sicher und motivierend zu gestalten. Durch die strukturierte Weiterbildung erwerben sie wichtige fachliche, pädagogische und organisatorische Kompetenzen, die direkt in der Praxis angewendet werden können. Dadurch verbessert sich nicht nur die Qualität der Vereinsarbeit, auch die persönliche Entwicklung der Engagierten wird gefördert. Vereine, die ihre Mitglieder bei Lizenzausbildungen unterstützen, fördern das ehrenamtliche Engagement und erhöhen zeitgleich die Qualität ihrer Angebote. Dies wirkt sich positiv auf die Außendarstellung des Vereins aus, da mit qualifizierten und lizenzierten Übungsleitungen geworben werden kann. Bei Interesse an einer Ausbildung zur Übungsleitung empfiehlt sich die Absprache im eigenen Verein über Möglichkeiten zur Umsetzung des Vorhabens.


Wie werde ich Übungsleitung im Verein?
Wenn du vorhast, als Übungsleitung tätig zu werden, kannst du eine Lizenz aus dem verbandlichen Bildungssystem des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) erwerben.
Der Einstieg erfolgt dabei mit einer C-Lizenz. Diese erste Ausbildungsstufe umfasst insgesamt 120 Lerneinheiten (LE). Inhaltlich aufgeteilt ist die Ausbildung im SHTV in einen Grundkurs (40 LE) und den fachlichen Aufbaukurs (80 LE), der sich der gewünschten Sportart widmet.
Die zweite Lizenzstufe im SHTV bildet die B-Lizenz „Sport in der Prävention". Voraussetzung für die Teilnahme ist die C-Lizenz „Trainer/in C Fitness und Gesundheit“ oder der Basiskurs (als Quereinsteiger mit C-Lizenz aus einem anderen Profil).
Die Qualität der Ausbildung
Die Lizenzausbildungen richten sich nach den Vorgaben der DTB-Ausbildungsordnung. Nicht nur die fachliche Ausgestaltung und Praxisnähe, vermittelt durch kompetente Referent/innen, sorgen für einen hohen Qualitätsstandard der ausgebildeten Vereinsmitglieder. Neben dem erfolgreichen Abschluss wird außerdem ein aktueller Kurs in Erster-Hilfe vorausgesetzt. Zusätzlich sorgen die Themen „Safe Sport“ und „positives Körperbild und Selbstwahrnehmung“ für die notwendige Kompetenz im Umgang in und mit Vereinsgruppen.


Lizenzierung
Nach erfolgreich abgeschlossener Lizenzausbildung wird eine bundesweit gültige Lizenz ausgestellt. Diese ist in der Regel vier Jahre lang gültig. Die Lizenzen werden nach der abgeschlossenen Ausbildung digital zugestellt.
Für die Lizenzausstellung werden folgende Unterlagen benötigt:
- die Nachweise über die Absolvierung der jeweiligen Lizenzlehrgänge (1. Lizenzstufe: 40 LE Grundkurs, 80 LE fachliche Ausbildung; 2. Lizenzstufe: 60 bzw. 80 Lerneinheiten)
- Nachweis über den Online Kurs Körperbild & Selbstwertgefühl (Zugangsdaten auf Anfrage)
- ein Nachweis über eine Vereinsmitgliedschaft,
- der unterschriebene Ehrenkodex
- die unterschriebene Lizenzvereinbarung
- Nachweis einer Erste-Hilfe-Ausbildung, die nicht älter als zwei Jahre sein darf (vom Erste-Hilfe-Kurs entbunden sind bei entsprechenden Nachweisen z.B. Ärzte, Krankenschwestern, Rettungssanitäter)
Am einfachsten per Mail an: Oliver Neumann oder Tobias Voigt
Altersbeschränkung
Das Lizenzierungsalter beträgt 16 Jahre. Die Lehrgangsteilnehmer*innen müssen für die Lizenzausstellung das 16. Lebensjahr vollendet haben. Bei der Übungsleiterassistentenausbildung liegt die Altersbeschränkung bei zwischen 13 und 16 Jahren.


Verlängerung von gültigen Lizenzen
Für die Verlängerung einer Lizenz müssen 15 Lerneinheiten in Form von Fortbildungen aus dem organisierten Sport absolviert werden. Diese Fortbildungen müssen innerhalb der Lizenzgültigkeitsdauer stattfinden. Die Nachweise der absolvierten Fortbildungen müssen an den SHTV geschickt werden (Kopie, Scan). Nach Prüfung verlängert der SHTV die DOSB-Lizenz zum Ablaufdatum und sendet die Lizenz per E-Mail an den Lizenzinhaber zurück. Der SHTV kann nur Mitgliedern seiner angehörigen Vereine Lizenzen ausstellen.
Verlängerung von ungültig gewordenen Lizenzen
Bei Überschreiten der Gültigkeitsdauer von Lizenzen wird wie folgt verfahren: - Erfolgt die Fortbildung im Umfang von 15 LE im 1. Jahr nach dem Lizenzablauf, wird die Verlängerung vom Zeitpunkt des regulären Ablaufs gerechnet. - Erfolgt die Fortbildung im zweiten Jahr nach dem Lizenzablauf, sind Fortbildungsveranstaltungen von 30 LE notwendig. Die Lizenzverlängerung erfolgt auch hier ab dem Zeitpunkt des Ablaufes der Lizenz. - Überschreiten der Gültigkeitsdauer ab 3 Jahre: Hier ist durch den jeweiligen Ausbildungsträger zu prüfen, ob eine Wiederholung der gesamten abschließenden Lernerfolgskontrolle oder eine Wiedereinsteigerinnen-/ Wiedereinsteiger-Ausbildung, die 45 LE umfasst, absolviert werden muss.


Anerkennung von Fortbildungen
Es werden nur Fortbildungen aus dem organisierten Sport anerkannt. Auf der 1. Lizenzstufe (C-Lizenz Breitensport) können Fortbildungen aus jedem Bereich zur Verlängerung genutzt werden. Lizenzen der 2. Stufe (B-Lizenz) und Lizenzen aus dem Leistungssport bedürfen fachspezifischer Fortbildungen. Wende dich gerne an uns, wenn Unsicherheit über die Anerkennung bestimmter Fortbildungen besteht.
Schau dir unsere Lehrgänge an!
Auf der verlinkten Seite findest du eine Übersicht unserer derzeitigen Aus- und Fortbildungsangebote sowie unser Lehrgangsheft.