Die Trampoliner des SHTV trauern um den Verlust von Christian (Chris) Köhne

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Seit Ende 1964 war „unser“ Chris ununterbrochen Landesfachwart Trampolin im SHTV. Seit diesem Zeitpunkt hat Chris sich stets mit Herz und Freude für die Belange der Trampolin Familie eingesetzt. Er war eine Institution, ein Trampolin-Urgestein, und es fühlte sich so an, als ob er immer da sein werde.

Ende Oktober trat er als Landesfachwart zurück, wollte aber dem Fachausschuss als Lehrwart erhalten bleiben.

Im Alter von 81 Jahren verstarb Chris Köhne am 16.12.2020.

Wir sind über den Verlust sehr traurig und werden uns immer voller Respekt und Liebe an ihn erinnern. Unser Mitgefühl gilt seiner Familie.

In dankbarer Erinnerung für den Fachausschuss Trampolin im SHTV

Sabine Abrat, Landesfachwartin

Änderungen DTB-Passwesen/Turnportal ab 1. Januar 2021

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Turnfreundinnen und Turnfreunde,

der DTB-Hauptausschuss hat in seiner Sitzung am 14.11.20 in Frankfurt Änderungen im DTB Passwesen beschlossen, die bereits zum 1. Januar 2021 gültig werden.

Die Änderungen umfassen die folgenden Punkte:

  1. Die Laufzeiten der Jahresmarken und Startrechte werden von 365 Tage auf das Kalenderjahr vom 1.1. bis 31.12. umgestellt.
    Unabhängig von der Wettkampfsaison in einer Sportart, werden alle Laufzeiten einheitlich auf das Kalenderjahr umgestellt. Somit müssen die Vereinsadmins nicht mehr die individuellen Gültigkeitszeiträume ihrer Mitglieder im Blick haben.

Hinweis:

Aufgrund der Corona-Pandemie und den dadurch bedingten Wettkampfabsagen werden alle im Jahr 2020 erworbenen Jahresmarken und Startrechte automatisch bis zum 31.12.2021 verlängert. Es fallen keine weiteren Kosten an.

  1. Die aktive Bestätigung der beantragten Startrechte durch den/die Wettkämpfer*in entfällt zukünftig und wird ersetzt durch ein „Recht auf Widerspruch“ innerhalb von zwei Wochen.
    Das Mitglied erhält nach der Beantragung durch den Vereinsadmin eine Benachrichtigung per Mail. Sofern das Mitglied mit dem Startrecht einverstanden ist, muss nichts weiter unternommen werden und der/die Wettkämpfer*in ist sofort startberechtigt
    (Ausnahme: Vereinswechsel mit dreimonatiger Sperre).
    Im Falle einer Ablehnung kann das Mitglied dem Antrag innerhalb von 14 Tagen widersprechen. Das Recht auf Widerspruch verfällt jedoch, wenn in der Zwischenzeit ein Wettkampf für den antragstellenden Verein bestritten werden sollte.
  2. Wegfall der Sperre von drei Monaten bei Vereinswechsel für Mannschafts-Startrechte, wenn eine Freigabe durch den abgebenden Verein erfolgt.
    Bisher greift gemäß DTB Wettkampfordnung bei einem Vereinswechsel grundsätzlich eine dreimonatige Wechselsperre – unabhängig von der Sportart und ob Einzel- oder Mannschaftsstartrecht.

Die neue Regelung sieht vor, dass der/die Wettkämpfer*in bei „Mannschafts-Startrechten“ ein Antrag auf Freigabe bei dem abgebenden Verein stellen kann. Sobald der abgebende Verein sein Einverständnis erklärt, wird die Sperre im Turnportal aufgehoben und der/die Wettkämpfer*in ist sofort startberechtigt.

Damit soll den Vereinen die Bildung und Meldung von Mannschaften erleichtert werden.

Unabhängig von der Freigabe, sind die sportartspezifischen Bestimmungen und Regelungen in den jeweiligen Ordnungen der Sportarten (Fachgebietsordnungen) und die jeweiligen Wettkampfausschreibungen zu beachten!

  1. Wettkämpfe ohne Startrechteverpflichtung

Der Hauptausschuss hat die bestehende Regelung in der Wettkampfordnung unter § 2.2.3 bestätigt. Danach wird für alle Wettkämpfe, die gemäß nationaler Wettkampfprogramme und nationaler Regelwerke stattfinden, ein gültiges Startrecht benötigt.

Diese Regelung schließt ab dem 01.01.2021 auch alle Wettkämpfe bundesweit ein, die das Programm Turn10® ausschreiben!

  1. Startrechteverpflichtung für den Bereich Vorführungen

Für die Teilnahme an Showwettkämpfen (Rendezvous der Besten ab Landesfinale und Tuju-Stars) wird ab 2021 ebenfalls ein Startrecht verpflichtend. Jedes Gruppenmitglied benötigt eine DTB-ID sowie eine gültige Jahresmarke (5€) mit dem neuen Startrecht „Vorführungen“.

Alle Änderungen fließen in die DTB-Wettkampfordnung 2021 ein.

  1. Anpassungen im TURNPORTAL (www.turnportal.de)

Mit den beschlossenen Änderungen sind entsprechende technische Anpassungen im TURNPORTAL erforderlich. Diese werden zurzeit mit Hochdruck programmiert. Aktuell ist leider noch nicht absehbar, ob alle Funktionen bis zum 01. Januar 2021 einwandfrei zur Verfügung stehen. Sobald die Funktionen umgesetzt sind, werden wir darüber informieren. Für diese eventuelle Verzögerung bitten um Verständnis.

Alle Änderungen und weitere Informationen sind auf den DTB-Websites zu finden

Für Fragen zur Beantragung von Jahresmarken und Startrechten stehen die jeweiligen Passstellen der Landesturnverbände zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Deutscher Turner-Bund e.V.

Trappenkamper Turnerin Mia Beilfuß gewinnt beim TV-Duell „Klein gegen Groß“

Aus der Segeberger Zeitung:

35 Mal schwang Mia Beilfuß (13) um die Reckstange – ihrer Gegnerin Sabine Schöffmann wurde sehr schwindelig

Im „Knieumschwung-Duell“ tratt Mia in der Sendung gegen die Profi-Snowboarderin Sabine Schöffmann an. Die 13-Jährige wettete, in einer Minute am Reck mehr Umschwünge zu schaffen als ihre Gegnerin. Freihändig und rückwärts.

Die Turnerin vom TV Trappenkamp hat die Übung schon vor Jahren verinnerlicht.

Der Schleswig-Holsteinische Turnverband trauert um Christian (Chris) Köhne

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Wir nehmen Abschied von unserem langjährigen Freund und Präsidiumsmitglied Christian Köhne. Er hat sich um das Turnen in Schleswig-Holstein verdient gemacht und war für uns sportlich wie auch menschlich ein Vorbild. Unser Mitgefühl gilt seiner Familie.

In dankbarer Erinnerung
Schleswig-Holsteinischer Turnverband e.V.
Hans-Jürgen Kütbach, Präsident
Stefan Diephaus, Geschäftsführer

Thore Beissel (TSV Kronshagen) für Wahl zum „Sportler des Jahres 2020“ nominiert. Vote mit!

Die Sportredaktion der Kieler Nachrichten hat den 18-jährigen Turner Thore Beissel (TSV Kronshagen) für das Aufgebot bei der Wahl zum „Sportler des Jahres 2020“ aufgestellt. Noch bis zum 16. Januar 2021 kann man an der Online-Abstimmung teilnehmen unter:

www.kn-online.de/sportlerwahl2020

Wir würden uns freuen, wenn viele Sportbegeisterte sowie deren Freunde und Bekannte an der Wahl teilnehmen würden.

Hilfe für den Sport! Das Land unterstützt die Sportvereine mit weiteren 2,5 Millionen Euro

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Die Landesregierung stellt für gemeinnützige Sportvereine und -verbände, denen etwa Mitgliedsbeiträge und Kursgebühren weggebrochen sind, weitere 2,5 Millionen Euro Soforthilfe bereit. Sportvereine und -verbände sowie überregional bedeutsame Sportschulen können vom 4. Januar bis zum 26. Februar 2021 eine Förderung beim Ministerium für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung beantragen.

Alle Informationen findet ihr hier: https://t1p.de/3kla

Bundesrat -Ehrenamtspauschale- beschlossen: Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale werden ab 2021 erhöht

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Der Finanzausschuss des Deutschen Bundestags beschloss am 9. Dezember auf Antrag der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD eine Ergänzung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Jahressteuergesetzes (19/22850). Die von der Koalition eingefügten Änderungen betreffen auch die Stärkung von Vereinen und Ehrenamtlichen. So wird die sogenannte Übungsleiterpauschale ab 2021 von 2.400 auf 3.000 Euro und die Ehrenamtspauschale von 720 auf 840 Euro erhöht.

Health & Fitness Special: Sa., 30.10.2021 (Update zum Lehrgangsgsheft!)

Du suchst Inspiration für deine Sportgruppen? Du tummelst dich im Fitness-Bereich genauso wie in der Gesundheitssparte deines Vereins?

Dann bist du hier genau richtig! Wähle zwischen Workshops aus den Bereichen Pilates, BBP, Step-Aerobic, Dance-Aerobic, Blackroll, Herz-Kreislauf-Training, Poolnudel und Becken-Hüft-Training.

Mit Claudia Heller und Petra Krambeck!

Hier findest du die vollständige Ausschreibung mit allen im Lehrgangsheft noch nicht enthaltenen Updates! Ausschreibung SHTV_2021_Health+Fitness-Special

Du willst dabei sein?! Hier geht’s zur Anmeldung:
https://www.shtv.de/anmeldung-aus-und-fortbildung/

 

Feuerwerk der Turnkunst am 21.01.22 in Kiel!

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Endlich wieder Begeisterung, Freude und ein Erlebnis voller Spannung und Lebensenergie für den ganzen Verein und die ganze Familie!

Am Freitag, den 21. Januar findet das Feuerwerk der Turnkunst – Europas erfolgreichste Turnshow in Schleswig-Holstein statt. Genauer: in der Wunderino Arena Kiel (ehem. Sparkassen-Arena).

Wichtig zu wissen:
Alle bereits erworbenen Tickets behalten natürlich ihre Gültigkeit.
Und natürlich gilt auch weiterhin der Rabatt-Code „SHTV-Rabatt“. Sichere dir deine rabattierten Tickets, exklusiv unter www.feuerwerkderturnkunst.de

Landesregierung beschließt weitere Maßnahmen zur Kontaktreduzierung – Verordnung tritt am 16. Dezember in Kraft

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Angesichts der Dynamik des Infektionsgeschehens hat die Landesregierung am 14. Dezember 2020 eine Neufassung der Corona-Bekämpfungsverordnung beschlossen. Durch die neuen Regeln sollen die Kontakte in der Bevölkerung weiter reduziert und somit auch schwere Krankheitsverläufe und Todesfälle verhindert werden. Die Verordnung wird am 16. Dezember 2020 in Kraft treten. Sie gilt bis einschließlich Sonntag, 10. Januar 2021.

Auch der Sport ist von der neuen Verordnung betroffen. Die wesentliche Änderung ist, dass Sportanlagen (Sporthallen, Tennishallen, Sportplätze, Golfplätze, Skateparks, etc.) für den Breitensport zu schließen sind. Sport darf zwar weiterhin ausgeübt werden, allerdings nur noch außerhalb von Sportanlagen. Siehe § 11 Sport der Landesverordnung.

Wir möchten euch gerne noch einmal auf unser Corona-Telefon aufmerksam machen. Bei Fragen ruft uns bitte weiterhin auf unserer Hotline-Nummer: 04323-802244 an.

Kernpunkte der weiteren Maßnahmen, die von Interesse sein können:

  • Bis zu fünf Personen aus zwei Haushalten dürfen sich treffen. Kinder bis 14 Jahren aus diesen beiden Haushalten werden dabei nicht mitgezählt.
  • Vom 24. bis 26. Dezember gilt eine bundesweite Weihnachtsregelung: Dann darf der eigene Hausstand im privaten Raum zusätzlich vier Personen aus dem engsten Familienkreis empfangen. Auch hier gilt: Kinder bis 14 Jahren werden nicht mitgezählt. Es gibt in der Weihnachtsregelung keine Haushaltsbeschränkung, aber es gilt weiterhin die dringliche Bitte, Kontakte in der Woche davor auf ein absolut notwendiges Minimum zu beschränken.
  • Verkaufsstellen des Einzelhandels sind für den Publikumsverkehr zu schließen – mit Ausnahmen (z.B. Lebensmittel- und Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Tierbedarfsmärkte, Weihnachtsbaumverkäufe)
  • Auf Straßen, Wegen und Plätzen sowie auf sonstigen Flächen, auf denen zu Silvester und Neujahr mit verstärktem Personenaufkommen zu rechnen ist, dürfen Feuerwerkskörper nicht verwendet werden.
  • Ausschank und Verzehr von alkoholhaltigen Getränken sind landesweit in der Öffentlichkeit untersagt.
  • Veranstaltungen sind bis auf wenige Ausnahmen untersagt (z.B. falls diese zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung notwendig sind)
  • An Versammlungen dürfen künftig maximal 100 Personen (draußen) bzw. 50 Personen in geschlossenen Räumen teilnehmen
  • Schließung sämtlicher Freizeit- und Kultureinrichtungen

Quelle: Ausschnitt aus der Pressemitteilung des Landes Schleswig-Holstein, 14.12.2020

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