Teilnahmehinweise

Anmeldung, Meldeschluss und Abrechnung

Anmeldungen werden über das Gymnet vorgenommen. Eine direkte Verlinkung zu den Lehrgängen findest du unter "Lehrgänge". Bei bestehenden Fragen wende dich gerne an
E-Mail: oliver.neumann@shtv.de
Bitte melde dich jeweils bis spätestens zwei Wochen vor Lehrgangsbeginn an.
Der Eingang wird nur per E-Mail bestätigt. Hinterlege dazu eine Adresse in deinem Gymnet-Profil.
Über die Zulassung entscheidet ausschließlich der SHTV. Um Einhaltung des Meldeschlusses wird dringend gebeten.
Die Teilnehmer*innen erhalten unmittelbar und unaufgefordert ca. zwei Wochen vor Lehrgangsbeginn eine schriftliche Einladung per E-Mail. Die Abrechnung der Lehrgangsgebühren erfolgt nach der Veranstaltung.
Bei ungenügender Beteiligung werden Lehrgänge abgesagt.

Lehrgangsteilnahme für Nichtmitglieder

Nichtmitglieder des SHTV können an Lehrgangsmaßnahmen des SHTV unter folgenden Bedingungen teilnehmen: SHTV-Mitglieder haben grundsätzlich Vorrang, daran ändert auch die Folge der eingehenden Meldungen nichts. Nichtmitglieder erhalten nur eine Teilnahmebestätigung und zahlen i. d. R. die doppelte Lehrgangsgebühr.

Fahrtkosten

Die Fahrtkosten werden nicht vom SHTV getragen sondern gehen zu Lasten des entsendenden Vereins oder des Teilnehmenden.

Veranstaltungsort und Unterkunft

Sofern nicht anders ausgeschrieben, finden die Lehrgänge in der Landesturnschule Trappenkamp (Landesleistungszentrum) statt.
Die Zimmereinteilung wird vor Ort seitens der Turnschule vorgenommen. Die Unterbringung erfolgt in der Regel in Doppel- und Mehrbettzimmern. Bei Einzelzimmerwunsch ist dies bei der Anmeldung mit anzugeben. Aufgrund der geringen Verfügbarkeit von Einzelzimmern, können wir im Voraus keine verbindliche Zusage machen.

Abmeldung und Rücktritt

Der Rücktritt von einem Lehrgang ist bis zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn kostenlos möglich. Die Abmeldung/Rücktrittserklärung bedarf aber der Schriftform. Bei Abmeldungen nach dem Meldeschluss und / oder bei Nichterscheinen wird die volle Lehrgangsgebühr zur Deckung der entstandenen Kosten einbehalten.

Haftung

Der SHTV haftet nicht für Schäden (Unfall, Sachschaden, Diebstahl), die bei seinen Veranstaltungen entstehen.

Schau dir unsere Lehrgänge an!

Auf der verlinkten Seite findest du eine Übersicht unserer derzeitigen Lehgangsangebote sowie unser Lehrgangsheft.