Fortbildung

Anzahl der Unterrichtseinheiten und Lehrgangsgebühren
Es werden überwiegend folgende Fortbildungen im SHTV durchgeführt:

1.) 8 Lerneinheiten (LE):
In der Regel von Freitagabend bis Samstagmittag.
Die Gebühr beträgt 60,00 Euro inklusive Vollverpflegung und Übernachtung.

2.) 10-12 Lerneinheiten (LE):
In der Regel von Freitagabend bis Samstagnachmittag.
Die Gebühr beträgt 65,00 Euro inklusive Vollverpflegung und Übernachtung.

3.) 15 Lerneinheiten (LE):
In der Regel von Freitagabend bis Samstagnachmittag.
Die Gebühr beträgt 70,00 Euro inklusive Vollverpflegung und Übernachtung.

Unterbringung
Die Unterbringung erfolgt in der Regel in der 1. Etage der Landesturnschule.

Zielgruppe
Soweit nicht anders vermerkt, sind alle Fortbildungslehrgänge für weibliche und/ oder männliche Vereinsübungsleiter, Trainer, Gymnastiklehrer, (Sport-) Lehrkräfte an Schulen, Erzieher in Kindergärten, Sportstudierende und weitere Interessierte ausgeschrieben. Spezielle Fortbildungen sind gemäß Ausschreibungstext an ehren- und/ oder hauptamtliche Führungskräfte in Turn- und Sportvereinen gerichtet.

Anmeldeverfahren
Soweit in der Lehrgangsausschreibung nicht anders vermerkt, sind die Anmeldungen zum Fortbildungslehrgang bis spätestens 14 Tage vor Lehrgangsbeginn an den:

Schleswig-Holsteinischen Turnverband e.V.
Lessingstraße 5
24610 Trappenkamp
zu richten. Meldebestätigungen werden nur per E-Mail verschickt, also bitte unbedingt eine E-Mail Adresse angeben!

Benutzen Sie hierfür bitte das Anmeldeformular, mit der Sie uns gleichzeitig eine Genehmigung zum Einzug der Lehrgangsgebühr erteilen. Die Lehrgangskosten werden nach dem Meldeschluss (zwei Wochen vor Lehrgangsbeginn) von dem angegebenen Konto abgebucht. Liegt Ihnen keine Anmeldekarte vor, reicht eine auf Vereinspapier mit Stempel eingereichte Anmeldung unter Angabe des Namens, des Vornamens, der Adresse des/ der Teilnehmers/in, des Kreisturnverbandes, der Lehrgangsnummer, des Themas und Datums des Lehrgangs.

Hier geht’s zur Lehrgangsanmeldung.

Über die Zulassung zum Fortbildungslehrgang entscheidet ausschließlich der SHTV. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge der eingegangenen Meldungen berücksichtigt. Um Einhaltung des Meldeschlusses wird dringend gebeten.

Eine Anmeldung wird nur bearbeitet, wenn eine Einzugsermächtigung erteilt wird. Ohne Vereinsnachweis (Vereinsstempel) wird die Lehrgangsgebühr für Nichtvereinsmitglieder berechnet (doppelter Betrag). Die Teilnehmer erhalten ca. 14 Tage unaufgefordert vor Lehrgangsbeginn eine schriftliche Einladung. Die Unterkunft und Verpflegung erfolgt in der Landesturnschule. Fahrtkosten gehen zu Lasten des entsendeten Vereins oder des Teilnehmers. Bei ungenügender Beteiligung werden Lehrgänge abgesagt.

Abmeldung/Rücktritt
Der Rücktritt von einem Lehrgang ist jederzeit möglich. Die Abmeldung/Rücktrittserklärung bedarf aber der Schriftform. Bei Abmeldungen nach dem Meldeschluss und / oder bei Nichterscheinen wird die volle Lehrgangsgebühr zur Deckung der entstandenen Kosten einbehalten.

Haftung
Der SHTV haftet nicht für Schäden (Unfall, Sachschaden, Diebstahl), die bei seinen Veranstaltungen entstehen.

Lehrgangsteilnahme für Nichtmitglieder
Nichtmitglieder des SHTV können an Lehrgangsmaßnahmen des SHTV unter folgenden Bedingungen teilnehmen:
SHTV-Mitglieder haben grundsätzlich Vorrang, daran ändert auch die Folge der eingehenden Meldungen nichts. Nichtmitglieder erhalten wie alle anderen Teilnehmer auch einen Fortbildungsnachweis, zahlen aber die doppelte Lehrgangsgebühr.

Teilnehmerzahl
Es werden in der Regel 25 Teilnehmer/ innen zu einem Fortbildungslehrgang in Trappenkamp zugelassen. Rechtzeitiges Anmelden sichert also die begrenzten Plätze in unserer Landesturnschule , dem Sport- und Bildungszentrum des Schleswig-Holsteinischen Turnverbandes.

Lizenzverlängerungen und Fortbildungsnachweise
Alle im Lehrgangsheft aufgeführten Fortbildungslehrgänge werden für die ÜL/C und Trainer/in C Breitensport des Deutschen Turner-Bundes zur Lizenzverlängerung anerkannt. Ob eine Fortbildung auch zur Trainer-C- oder 2. Lizenz Prävention-Verlängerung anerkannt wird, ist dem genauen Text der Lehrgangsausschreibung zu entnehmen. Über die Teilnahme an der Fortbildungsmaßnahme erhält jeder Teilnehmer eine Bestätigung. Die Lizenzfortbildungen laufen ohne Prüfungscharakter ab. Die Lizenzen werden in der Landesturnschule von unserem Mitarbeiter Oliver Neumann verlängert, wenn mindestens 15 Lerneinheiten (LE) nachgewiesen sind. Die Fortbildungsnachweise bitte in Kopieform vorlegen.

Wichtig:
Eine Lizenzverlängerung ist jeweils zum Ablaufdatum der bestehenden Lizenz möglich. Dies betrifft nicht abgelaufene Lizenzen. Es gilt der Grundsatz: Mit der Verlängerung der Gültigkeitsdauer für eine Lizenzstufe werden die darunter liegenden Lizenzstufen für den jeweiligen Zeitraum ihrer Gültigkeitsdauer mitverlängert.

Verlängerungen ungültig gewordener Lizenzen
Bei Überschreiten der Gültigkeitsdauer von Lizenzen wird wie folgt verfahren:

  • Fortbildung im 1. Jahr nach Ablauf der Gültigkeit:
    Die Gültigkeitsdauer wird nach dem erfolgreichen Besuch einer Fortbildungsveranstaltung im Umfang von 15 LE um drei Jahre verlängert
  • Fortbildung ab dem 2. Jahr nach Ablauf der Gültigkeit:
    Die Gültigkeitsdauer der Lizenz wird nach dem erfolgreichen Besuch der Fortbildungsveranstaltung im Umfang von 30 LE um weitere vier Jahre verlängert.
  • Überschreiten der Gültigkeitsdauer ab 3 Jahre: Die Gültigkeitsdauer wird nach dem erfolgreichen Besuch einer „Wiedereinsteiger-Ausbildung“, die 45 LE umfasst, um weitere vier Jahre verlängert. Alternativ ist die Möglichkeit der Wiederholung der gesamten Ausbildung im Einzelfall zu prüfen.

Lizenzentzug
Der SHTV als vom DTB beauftragter Ausbildungsträger hat das Recht, Lizenzen zu entziehen, wenn der/die Lizenzinhaber/in schwerwiegend gegen die Satzung des Verbandes verstößt.

Ehrenkodex
Eine wichtige Ergänzung innerhalb der Ausbildungsordnung ist die Notwendigkeit eines unterzeichneten Ehrenkodexes bei Lizenzerteilungen und -verlängerungen. Der Ehrenkodex ist als Download hier erhältlich.