Trappenkamper Turnerin Mia Beilfuß gewinnt beim TV-Duell „Klein gegen Groß“

Aus der Segeberger Zeitung:

35 Mal schwang Mia Beilfuß (13) um die Reckstange – ihrer Gegnerin Sabine Schöffmann wurde sehr schwindelig

Im „Knieumschwung-Duell“ tratt Mia in der Sendung gegen die Profi-Snowboarderin Sabine Schöffmann an. Die 13-Jährige wettete, in einer Minute am Reck mehr Umschwünge zu schaffen als ihre Gegnerin. Freihändig und rückwärts.

Die Turnerin vom TV Trappenkamp hat die Übung schon vor Jahren verinnerlicht.

Der Schleswig-Holsteinische Turnverband trauert um Christian (Chris) Köhne

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Wir nehmen Abschied von unserem langjährigen Freund und Präsidiumsmitglied Christian Köhne. Er hat sich um das Turnen in Schleswig-Holstein verdient gemacht und war für uns sportlich wie auch menschlich ein Vorbild. Unser Mitgefühl gilt seiner Familie.

In dankbarer Erinnerung
Schleswig-Holsteinischer Turnverband e.V.
Hans-Jürgen Kütbach, Präsident
Stefan Diephaus, Geschäftsführer

Thore Beissel (TSV Kronshagen) für Wahl zum „Sportler des Jahres 2020“ nominiert. Vote mit!

Die Sportredaktion der Kieler Nachrichten hat den 18-jährigen Turner Thore Beissel (TSV Kronshagen) für das Aufgebot bei der Wahl zum „Sportler des Jahres 2020“ aufgestellt. Noch bis zum 16. Januar 2021 kann man an der Online-Abstimmung teilnehmen unter:

www.kn-online.de/sportlerwahl2020

Wir würden uns freuen, wenn viele Sportbegeisterte sowie deren Freunde und Bekannte an der Wahl teilnehmen würden.

Hilfe für den Sport! Das Land unterstützt die Sportvereine mit weiteren 2,5 Millionen Euro

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Die Landesregierung stellt für gemeinnützige Sportvereine und -verbände, denen etwa Mitgliedsbeiträge und Kursgebühren weggebrochen sind, weitere 2,5 Millionen Euro Soforthilfe bereit. Sportvereine und -verbände sowie überregional bedeutsame Sportschulen können vom 4. Januar bis zum 26. Februar 2021 eine Förderung beim Ministerium für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung beantragen.

Alle Informationen findet ihr hier: https://t1p.de/3kla

Bundesrat -Ehrenamtspauschale- beschlossen: Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale werden ab 2021 erhöht

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Der Finanzausschuss des Deutschen Bundestags beschloss am 9. Dezember auf Antrag der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD eine Ergänzung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Jahressteuergesetzes (19/22850). Die von der Koalition eingefügten Änderungen betreffen auch die Stärkung von Vereinen und Ehrenamtlichen. So wird die sogenannte Übungsleiterpauschale ab 2021 von 2.400 auf 3.000 Euro und die Ehrenamtspauschale von 720 auf 840 Euro erhöht.

Health & Fitness Special: Sa., 30.10.2021 (Update zum Lehrgangsgsheft!)

Du suchst Inspiration für deine Sportgruppen? Du tummelst dich im Fitness-Bereich genauso wie in der Gesundheitssparte deines Vereins?

Dann bist du hier genau richtig! Wähle zwischen Workshops aus den Bereichen Pilates, BBP, Step-Aerobic, Dance-Aerobic, Blackroll, Herz-Kreislauf-Training, Poolnudel und Becken-Hüft-Training.

Mit Claudia Heller und Petra Krambeck!

Hier findest du die vollständige Ausschreibung mit allen im Lehrgangsheft noch nicht enthaltenen Updates! Ausschreibung SHTV_2021_Health+Fitness-Special

Du willst dabei sein?! Hier geht’s zur Anmeldung:
https://www.shtv.de/anmeldung-aus-und-fortbildung/

 

Feuerwerk der Turnkunst am 21.01.22 in Kiel!

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Endlich wieder Begeisterung, Freude und ein Erlebnis voller Spannung und Lebensenergie für den ganzen Verein und die ganze Familie!

Am Freitag, den 21. Januar findet das Feuerwerk der Turnkunst – Europas erfolgreichste Turnshow in Schleswig-Holstein statt. Genauer: in der Wunderino Arena Kiel (ehem. Sparkassen-Arena).

Wichtig zu wissen:
Alle bereits erworbenen Tickets behalten natürlich ihre Gültigkeit.
Und natürlich gilt auch weiterhin der Rabatt-Code „SHTV-Rabatt“. Sichere dir deine rabattierten Tickets, exklusiv unter www.feuerwerkderturnkunst.de

Landesregierung beschließt weitere Maßnahmen zur Kontaktreduzierung – Verordnung tritt am 16. Dezember in Kraft

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Angesichts der Dynamik des Infektionsgeschehens hat die Landesregierung am 14. Dezember 2020 eine Neufassung der Corona-Bekämpfungsverordnung beschlossen. Durch die neuen Regeln sollen die Kontakte in der Bevölkerung weiter reduziert und somit auch schwere Krankheitsverläufe und Todesfälle verhindert werden. Die Verordnung wird am 16. Dezember 2020 in Kraft treten. Sie gilt bis einschließlich Sonntag, 10. Januar 2021.

Auch der Sport ist von der neuen Verordnung betroffen. Die wesentliche Änderung ist, dass Sportanlagen (Sporthallen, Tennishallen, Sportplätze, Golfplätze, Skateparks, etc.) für den Breitensport zu schließen sind. Sport darf zwar weiterhin ausgeübt werden, allerdings nur noch außerhalb von Sportanlagen. Siehe § 11 Sport der Landesverordnung.

Wir möchten euch gerne noch einmal auf unser Corona-Telefon aufmerksam machen. Bei Fragen ruft uns bitte weiterhin auf unserer Hotline-Nummer: 04323-802244 an.

Kernpunkte der weiteren Maßnahmen, die von Interesse sein können:

  • Bis zu fünf Personen aus zwei Haushalten dürfen sich treffen. Kinder bis 14 Jahren aus diesen beiden Haushalten werden dabei nicht mitgezählt.
  • Vom 24. bis 26. Dezember gilt eine bundesweite Weihnachtsregelung: Dann darf der eigene Hausstand im privaten Raum zusätzlich vier Personen aus dem engsten Familienkreis empfangen. Auch hier gilt: Kinder bis 14 Jahren werden nicht mitgezählt. Es gibt in der Weihnachtsregelung keine Haushaltsbeschränkung, aber es gilt weiterhin die dringliche Bitte, Kontakte in der Woche davor auf ein absolut notwendiges Minimum zu beschränken.
  • Verkaufsstellen des Einzelhandels sind für den Publikumsverkehr zu schließen – mit Ausnahmen (z.B. Lebensmittel- und Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Tierbedarfsmärkte, Weihnachtsbaumverkäufe)
  • Auf Straßen, Wegen und Plätzen sowie auf sonstigen Flächen, auf denen zu Silvester und Neujahr mit verstärktem Personenaufkommen zu rechnen ist, dürfen Feuerwerkskörper nicht verwendet werden.
  • Ausschank und Verzehr von alkoholhaltigen Getränken sind landesweit in der Öffentlichkeit untersagt.
  • Veranstaltungen sind bis auf wenige Ausnahmen untersagt (z.B. falls diese zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung notwendig sind)
  • An Versammlungen dürfen künftig maximal 100 Personen (draußen) bzw. 50 Personen in geschlossenen Räumen teilnehmen
  • Schließung sämtlicher Freizeit- und Kultureinrichtungen

Quelle: Ausschnitt aus der Pressemitteilung des Landes Schleswig-Holstein, 14.12.2020

Zur Landesverordnung

Nord-Ostsee-Pokal (NOP): Geplant für zweite Jahreshälfte 2021

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Der Nord-Ostsee-Pokal (NOP) kann aufgrund der Pandemie nicht in der ersten Jahreshälfte 2021 stattfinden und wird für die zweiet Jahreshälfte geplant.

Wir informieren dich auf www.shtv.de

Landesregierung verlängert Corona-Bekämpfungsverordnung

Gestern Abend wurde die neue Landesverordnung mit Gültigkeit bis zum 20.12.2020 veröffentlicht:

https://www.schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/Erlasse/201129_Landesverordnung_Corona.html

Für uns haben sich leider keine Änderungen zur vorherigen Landesverordnung ergeben. Somit bleibt der Amateursport bis zum 20.12.2020 weiterhin untersagt.

https://www.schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/FAQ/Dossier/Sport.html

Da sich die Infektionszahlen im Vergleich zum Bundesdurchschnitt etwas günstiger entwickelt haben, werden in Schleswig-Holstein entsprechend der Öffnungsklausel für Länder mit niedrigeren Inzidenzen nicht alle Punkte des Beschlusses der Konferenz mit unserer Bundeskanzlerin und den Ministerpräsidenten der Länder umgesetzt.

Konkret bedeutet das:

  • Bei den Kontaktbeschränkungen bleibt es in Schleswig-Holstein bei maximal zehn Personen aus maximal zwei Haushalten im öffentlichen Raum, sowie bei maximal zehn Personen im privaten Raum. Wichtig bleibt, Kontakte weiterhin auf ein absolut notwendiges Minimum zu reduzieren.
  • Außenbereiche von Tierparks, Zoos, und Wildparks und ähnlichen Einrichtungen dürfen – unter Hygieneauflagen – wieder öffnen.
  • Die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung wird räumlich ausgeweitet.

In den Kreisen und kreisfreien Städten, in denen die Infektionszahlen im schleswig-holsteinischen Vergleich überdurchschnittlich hoch sind, werden regional verschärfte Maßnahmen in Kraft treten. Diese Maßnahmen werden zwischen der Landesregierung und den Kreis-/oder Stadtverwaltungen abgestimmt und dann jeweils vom Kreis/ der kreisfreien Stadt per Allgemeinverfügung verkündet. Regional verschärfte Maßnahmen sind bisher für den Kreis Pinneberg und die Landeshauptstadt Kiel in Vorbereitung/Umsetzung.

Die Änderungen der Corona Bekämpfungsverordnung treten zum 30. November 2020 in Kraft. Die Verordnung wird bis zum 20. Dezember 2020 verlängert.

Quelle: Ausschnitt aus der Pressemitteilung des Landes Schleswig-Holstein, 29.11.2020